Benötige ich eine GAP Deckung in meiner Vollkasko?

Viele Autofahrer fragen sich, was ist eine GAP Deckung? Benötige ich diese überhaupt in meiner KFZ Versicherung?!

Die GAP Deckung schützt den Leasing-/ Kreditnehmer vor den finanziellen Nachteilen bei Totalschaden oder Diebstahl eines geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeuges.

Im Detail sieht dies so aus:

Der GAP Baustein der Kaskoversicherung zahlt die meist entstehende Lücke (engl. = GAP) zwischen der Restforderung der finanzierenden Stelle und des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges. Insbesondere bei Finanzierungsmodellen mit einer geringen Anzahlung oder sogar ohne Anzahlung tritt dies meist ein.
Der Differenzbetrag kann abhängig von der Restlaufzeit schnelle mehrere Tausend Euro betragen. Die GAP Deckung übernimmt dieses Risiko und schützt so den Leasing-/ Kreditnehmer vor zusätzlichen Kosten.
Dieser Baustein kann sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich eingeschlossen werden.

Hier ein kleines Rechenexempel:

Anschaffungswert des Fahrzeuges 50.000,00€
Laufzeit des Leasingvertrages 48 Monate
TOTALSCHADEN NACH 18 MONATEN  
Ablösewert 35.000,00€
Wiederbeschaffungswert (=Leistung der Kaskoversicherung) – 25.000,00€
Verkaufserlös des Fahrzeuges (gemäß Gutachten) -3.000,00€
Vereinbarte Kaskoselbstbeteiligung – 500,00€
GAP-Versicherungsleistung 6.500,00€

 

Aber reicht nicht auch eine Kaufpreisentschädigung bzw. Neuwertentschädigung?
Kurz und knapp => NEIN!
Da z.B bei einem Fahrzeugleasing rein rechtlich das Fahrzeug der Leasinggesellschaft gehört und nicht dem Versicherungsnehmer, ist dieser nicht dazu berechtigt diese Zahlung bei einer Kaufpreisentschädigung zu erhalten.
Auch bei einer Neuwertentschädigung gibt es weitere Kosten wie z.B die entgangenen Zinsen oder eine Vorfälligkeitsentschädigung welche die Leasinggesellschaften geltend machen darf. Diese “Nebenkosten” sind nicht nur eine Neuwertentschädigung abgedeckt. Bei einem hochwertigen Fahrzeug kann schnell eine 5-stellige Summe erreicht werden!
Sollte bei einem Neuwagen die GAP Deckung nicht im Leasingvertrag verankert sein, empfiehlt sich in jedem Fall diesen Zusatzbaustein in seine Vollkasko einzuschließen.

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